Wer trägt die Kosten der Behandlung?

 

Die Kosten für die stationäre Behandlung werden vollständig von sämtlichen gesetzlichen Krankenkassen übernommen auf der Grundlage des Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V und aufgrund der Aufnahme der Klinik in den Krankenhausbedarfsplan des Landes Baden-Württemberg.

 

Falls vor der Aufnahme ein Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse erforderlich ist, so weiß unser Aufnahmesekretariat hierüber Bescheid und kann Ihnen gerne sämtlich Kostenträgerverhandlungen abnehmen.

 

Privatversicherungen und Beihilfe übernehmen die vollständigen Behandlungskosten. Auch hier ist es in manchen Fällen sinnvoll, vorher die Kostenübernahme beim jeweiligen Kostenträger zu beantragen.

 

Unser Aufnahmesekretariat (Tel. 07931 5316-1301) kann Sie beraten und Ihnen so weit wie möglich bürokratische Vorgänge abnehmen.




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