Wer trägt die Kosten der Behandlung?

 

Die Kosten für die stationäre Behandlung werden vollständig von sämtlichen gesetzlichen Krankenkassen übernommen auf der Grundlage des Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V und aufgrund der Aufnahme der Klinik in den Krankenhausbedarfsplan des Landes Baden-Württemberg.

 

Falls vor der Aufnahme ein Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse erforderlich ist, so weiß unser Aufnahmesekretariat hierüber Bescheid und kann Ihnen gerne sämtlich Kostenträgerverhandlungen abnehmen.

 

Privatversicherungen und Beihilfe übernehmen die vollständigen Behandlungskosten. Auch hier ist es in manchen Fällen sinnvoll, vorher die Kostenübernahme beim jeweiligen Kostenträger zu beantragen.

 

Rentenversicherungsträger haben in der Regel eigene Kliniken mit denen sie Verträge haben. Falls Sie einen Antrag auf Kostenübernahme an Ihren Rentenversicherungsträger gerichtet haben, so werden Sie in aller Regel die Einweisung in eine der Kliniken bekommen, mit denen die Rentenversicherungsträger regelmäßig zusammenarbeiten. Sie haben allerdings unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht und können bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen, dass Ihre Behandlung bei uns durchgeführt wird, wenn Sie selbst und auch Ihr Arzt und Psychotherapeut dies für sinnvoll halten. Zunehmend häufig fragen Rentenversicherer bei uns an, ob wir eine Rehabilitation übernehmen können.

 

Unser Aufnahmesekretariat (Tel. 07931 5316-1301) kann Sie beraten und Ihnen so weit wie möglich bürokratische Vorgänge abnehmen.




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